Weiterbildung im Planungsverband Wipptal
- Themenbereich
- Basisdienstleistungen, Leader, Gemeinden
- Untergliederung
- Gemeindeentwicklung
- Projektregion
- Tirol
- Lokale Aktionsgruppe
- LAG Regionalmanagement Wipptal
- LE-Periode
- LE 14–20
- Projektlaufzeit
- 26.09.2016-15.12.2016 (geplantes Projektende)
- Projektkosten gesamt
- 2.160 €
- Fördersumme aus LE 14-20
- 1.728 €
- Massnahme
- Förderung zur lokalen Entwicklung (CLLD)
- Teilmassnahme
- 19.2. Förderung für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung
- Vorhabensart
- 19.2.1. Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
- Projektträger
- Regionalmanagement Wipptal
Kurzbeschreibung
Der Planungsverband der Region Wipptal beschäftigt sich immer wieder mit den neuesten Weiterentwicklungen. Daher werden auch immer Tagungen, Klausuren und Präsentationen geplant. In einem ersten Schritt geht es vorerst um die Strategie im Bereich Wirtschaft.Ausgangssituation
Für die künftige Entwicklung des Wipptals ist die Positionierung des Planungsverbandes bedeutsam. Sowohl die Einwohnerzahl und die Gemeindefläche, als auch die finanzielle Situation der einzelnen Gemeinden gestalten sich jedoch sehr unterschiedlich. Im Jahre 2000 lebten 14.562 Personen in der Region, das Bevölkerungswachstum zwischen 1971 und 2001 betrug 20%. Die Einwohneranzahl hat sich mit Stand der Volkszählung im Jahre 2005 auf 14.605 Personen erhöht. Laut Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung aus dem Jahre 2013 hat sich die Bevölkerungszahl auf 14.570 verringert. Für kleinere Gemeinden ist die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oft schwer erfüllbar, bei den freiwilligen Aufgaben haben sich bereits die Gemeinden im Wipptal in unterschiedlichen Bereichen zusammengeschlossen, um diese gemeinsam zu erfüllen. Die gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben gestalten sich wie folgt- Die Gemeinden haben eine Reihe von Aufgaben wahrzunehmen, die ihnen durch Bundes- oder Landesgesetz übertragen sind:
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
- Brandschutz und Rettungswesen
- Straßenbau und Erhaltung der Gemeindestraßen (siehe Straßensystem in Österreich)
- Schulerhalter von Volks- und Hauptschule/Neue Mittelschule, Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrganges
- Meldewesen
- Matrikenwesen (Führung der Personenstandsbücher, siehe Standesamt)
- örtliche Raumplanung (Gemeindeplanung)
- örtliche Sicherheitspolizei
- örtliche Baupolizei
Teilweise fallen diese Aufgaben in den eigenen Wirkungsbereich. Dabei sind die Organe der Gemeinden an keine Weisungen staatlicher Behörden gebunden. Die staatlichen Behörden können in diesen Fällen nur eine Rechtsaufsicht ausüben.
Neben den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die Gemeinden im Interesse ihrer Bürger auch weitere Aufgaben übernehmen. Beispiele für solche Aufgaben wären die Errichtung
- von Gemeindewachkörpern
- einer öffentlichen Wasserleitung
- einer Kanalisation oder
- von Gemeindewohnungen
Dabei stehen zum einem gemeinsam geplante Projekte an, die sowohl priorisiert als auch selektiert gehören. Zum anderen werden weitere Themenbereiche definiert, die gemeinschaftlich bearbeitet werden können. Dazu ist es wie z.B. beim Abfallverband notwendig, entsprechende Strukturen zu schaffen. Hierzu gibt es einige Überlegungen, die bei der Klausur definiert werden sollen.
Ziele und Zielgruppen
Die Klausur beinhaltet folgende Punkte: - Vorbereitung der Moderation (Einarbeitung in die Themenstellungen)
- Vorgespräch mit dem Planungsverbandsobmann
- Moderation des Tages von 9-17 Uhr
- Ergebnisfindung zu den Themenstellungen
- Fotoprotokoll zum Klausurtag
Für die Klausur wird eine Moderation ausgewählt. Diese führt ein Vorgespräch mit dem Planungsverbandsobmann. Dabei werden die Themenbereiche klar umrissen (diese wurden bei der letzten Planungsverbandssitzung erarbeitet). Die Moderation führt bei Bedarf noch weitere Vorgespräche und recherchiert zu den einzelnen Themenbereichen. Am Klausurtag führt die Moderation durch den Tag und die vorab definierten Themen werden strukturiert besprochen und Ergebnisse dazu erzielt. Diese Ergebnisse sind für den Planungsverband und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verbindlich. Am besten sollten diese mit einer zeitlichen Komponente definiert werden. Die Nachbearbeitung der Klausur wird von der Moderation in Form eines Protokolls erstellt. Dies wird an die Mitglieder des Planungsverbandes geschickt. Das Protokoll wird bei der darauffolgenden Planungsverband Sitzung durchgegangen und erste Umsetzungsschritte werden definiert.